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OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 7/99 |
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Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 7/99
- BVerwG, 30.01.2002 - 4 BN 6.02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97
Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 7/99
Eine (mögliche) Rechtsverletzung im Sinne des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO ist aber regelmäßig zu bejahen, wenn sich - wie es somit hier der Fall ist - ein Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen eine (nachteilige) bauplanerische Festsetzung wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft (BVerwG, Beschl. v. 07.07.1997 - 4 NB 11.97 -, BauR 1997, 972). - BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87
Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1 …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 7/99
In Anbetracht der Lärmwerte, die einem 1992 erstatteten Gutachten zu entnehmen sind (Durchschnittwert 57 dB (A) tagsüber) ist es ausreichend, dass für die Grundstücke im südöstlichen Planbereich (darunter das Grundstück des Antragstellers) passiver Schallschutz vorgesehen ist (vgl. auch Ziff. 8 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans mit Hinweis auf § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 07.09.1988, ZfBR 1989, 35 f.). - OVG Niedersachsen, 29.10.1992 - 6 K 3012/91
Bebauungsplan; Ortsdurchfahrt; Bundesstraße; Umgehung; Gemeinde; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 7/99
Eine solche - i. Ü. den Interessen des Antragstellers zuwiderlaufende - Planung wäre ihrerseits planungsrechtlichen Einwänden ausgesetzt gewesen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.10.1992, 6 K 3012/91, NuR 1993, 289); eine planungsrechtliche Pflicht zu einer im skizzierten Sinne erfolgenden Überplanung bestand nicht. - BVerwG, 07.07.1997 - 4 NB 11.97
Verletzung der Vorlagepflicht durch das Normenkontrollgericht - Unzureichende …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 7/99
Eine (mögliche) Rechtsverletzung im Sinne des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO ist aber regelmäßig zu bejahen, wenn sich - wie es somit hier der Fall ist - ein Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen eine (nachteilige) bauplanerische Festsetzung wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft (BVerwG, Beschl. v. 07.07.1997 - 4 NB 11.97 -, BauR 1997, 972).